Zur Problematik der Anwendung des § 7 g EStG im Zusammenhang mit degressiver AfA nahm der BMF mit Schreiben vom 29.11.2000 klarstellend wie folgt Stellung:
Inanspruchnahme degressiver Abschreibungen für nach dem 31. Dezember 2000 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter, für die eine Rücklage nach § 7 g EStG vor dem 1. Januar 2001 gebildet worden ist
§ 7 g EStG wurde durch das Steuersenkungsgesetz (
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