OFD Münster - Verfügung vom 06.03.2013
S 2230 - 129 - St 23 - 33

OFD Münster - Verfügung vom 06.03.2013 (S 2230 - 129 - St 23 - 33) - DRsp Nr. 2013/80270

OFD Münster, Verfügung vom 06.03.2013 - Aktenzeichen S 2230 - 129 - St 23 - 33

DRsp Nr. 2013/80270

Einkommensteuerveranlagung der Land- und Forstwirte für den Veranlagungszeitraum 2011

I. Grundsatzverfügung, EStG -Kartei NRW §§ 13, 13a EStG Fach 1 Nr. 800

Die Grundsatzverfügung ist unter der EStG -Kartei NRW §§ 13, 13a EStG Fach 1 Nr. 800 eingestellt. Dieses Dokument enthält die zeitraumunabhängigen allgemein gültigen Anweisungen. Die im Hauptdokument dargestellten Grundsätze sind für alle Veranlagungszeiträume anzuwenden.

Die zu den einzelnen Veranlagungszeiträumen ergehenden gesonderten Verfügungen weisen auf die Besonderheiten des jeweiligen Veranlagungsjahres hin.

II. Gesetzliche Änderungen

Gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 - Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz - SteuBAG, BGBl 2008 I, 2850) sowie das Jahressteuergesetz 2010 ( BGBl 2010 I, 1768)

Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Steuerpflichtige, die Einkünfte aus