Mit dem BMF-Schreiben vom 05.10.2009 wird auf die Anwendung der geänderten Rechtsprechung des BFH verwiesen (vgl. BFH-Urteil vom 10.07.2008 -
Nachfolgende Hinweise können ggf. bei Wiederaufnahme der Bearbeitung der zurückgestellten Fälle - auch hinsichtlich der weiteren nunmehr veröffentlichten BFH-Urteile vom 17.09.08 -
Danach ist in Anlehnung an die Ausführungen im BFH-Urteil vom 10.07.2008 -
Dies kann sein
entweder für eine (noch nicht verjährte) Einkommensteuerfestsetzung, in der eine Verrechnung des beantragten Verlustes erfolgen kann,
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