Der BFH hat mit Urteil vom 04.05.2004 -
Das Urteil betrifft die Rechtslage vor Veröffentlichung der Bescheinigungsrichtlinien. In den bundeseinheitlichen Bescheinigungsrichtlinien (EStG -Kartei Nr. 800 zu § 7h) ist genau festgelegt, welche Kriterien die zuständige Gemeinde zu prüfen und zu bescheinigen hat, vor allem auch, in welcher Höhe Aufwendungen für begünstigte Maßnahmen i.S.d. § 7h EStG angefallen sind. Auch die für Sanierungsmaßnahmen zuständigen kommunalen Bescheinigungsbehörden sind an diese Verwaltungsanweisung gebunden.
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