OFD Niedersachsen - Verfügung vom 18.01.2013
FG 1077 - 1 - St 143

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 18.01.2013 (FG 1077 - 1 - St 143) - DRsp Nr. 2013/80249

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 18.01.2013 - Aktenzeichen FG 1077 - 1 - St 143

DRsp Nr. 2013/80249

Bestellung von Güterichtern beim Niedersächsischen Finanzgericht

Das Niedersächsische Finanzgericht hat nunmehr von der durch das Mediationsgesetz (MediationsG) eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht und stellt für besonders konfliktbehaftete Streitfälle zwischen Steuerpflichtigem und Finanzbehörde ein Güteverfahren zur Verfügung. Soweit die Verfahrensbeteiligten dieses Güteverfahren beantragen, kann das Gericht sie für eine Güteverhandlung vor einen hierfür bestimmten Richter - den Güterichter - verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

Die Güteverhandlung soll ein Angebot für Streitfälle sein, in denen es zu Konflikten zwischen den Verfahrensbeteiligten gekommen ist, die über das eigentliche Rechtsproblem hinausgehen. Der Güterichter soll versuchen, mit den Beteiligten eine einvernehmliche, interessen- und sachgerechte Streitlösung zu finden. Dies ist bei Konfliktbeteiligten, wie dem Finanzamt und dem Steuerpflichtigen, von besonderer Bedeutung, weil durch die jährlich erteilten Steuerbescheide eine „Dauerbeziehung” gegründet wird.