Gliederung
1. | Startpaket im Mobilfunkbereich mit Handy |
1.1 | Abgabe des Startpakets durch einen Netzbetreiber oder Serviceprovider |
1.2 | Vertrieb des Startpakets durch einen selbständigen Händler |
1.3 | Entstehung der Umsatzsteuer |
2. | Startpaket im Mobilfunkbereich ohne Handy |
2.1 | Abgabe des Startpakets durch einen Netzbetreiber oder Serviceprovider |
2.2 | Vertrieb des Startpakets durch einen selbständigen Händler |
2.3 | Startguthaben |
2.4 | Entstehung der Umsatzsteuer |
3. | Guthabenkarte im Mobilfunkbereich |
3.1 | Abgabe der Guthabenkarte durch einen Netzbetreiber oder Serviceprovider |
3.2 | Vertrieb der Guthabenkarte durch einen selbständigen Händler |
3.3 | Entstehung der Umsatzsteuer |
4. | Einzweckguthabenkarte in der Telekommunikation |
4.1 | Abgabe der Einzweckguthabenkarte durch einen Telefonanbieter |
4.2 | Vertrieb der Einzweckguthabenkarte durch einen selbständigen Händler |
4.3 | Entstehung der Umsatzsteuer |
4.4 | Übergangsregelung |
5. | Einzweckguthabenkarte |
6. | Mehrzweckguthabenkarte |
7. | Abgrenzung zwischen Eigenhandel und Vermittlung |
8. | Ort der Telekommunikationsleistung |
9. | Ort der Vermittlungsleistung |
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Abgabe eines Startpakets mit Handy ist im BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2001 ( BStBl. 2001 I, S. 1010) geregelt. Zusammengefasst gilt Folgendes:
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