OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.09.2017
S 7100b - 1 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.09.2017 (S 7100b - 1 - St 171) - DRsp Nr. 2017/80447

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 19.09.2017 - Aktenzeichen S 7100b - 1 - St 171

DRsp Nr. 2017/80447

Umsatzsteuerliche Behandlung der entgeltlichen und unentgeltlichen Geschäftsveräußerung

Die Veräußerung eines Unternehmens im Ganzen - auch eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes - an einen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Ich verweise dazu auf §§ 1 Abs. 1a und 15a Abs. 10 UStG, sowie Abschnitte 1.5, 15a.2 Abs. 3, 15a. 10, 24.1 Abs. 5 und 24.8 Abs. 3 UStAE. Eine Entscheidung über die Frage, ob eine Geschäftsveräußerung i. S. v. § 1 Abs. 1a UStG vorliegt, ist einheitlich zu treffen (USt-Kartei S 7100b Karte 2 zu § 1 Abs. 1a UStG). Sind für die beteiligten Unternehmer verschiedene Bearbeiter oder verschiedene Finanzämter zuständig, bitte ich, einen Informationsaustausch sicherzustellen und ggf. Veräußerungsvertrag und weitere Unterlagen zu übersenden. Für die Besteuerungszeiträume 2016 und 2017 wurde die Kennzahl 211, zu der nicht steuerbare Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen einzutragen sind, neu in die Anlage UR aufgenommen. Ab dem Besteuerungszeitraum 2018 befindet sich die Kennzahl 211 im Hauptvordruck USt 2 A.

Ergänzend gilt Folgendes: