Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil 29. September 2015 - II R 23/14 - die Auffassung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 20. Februar 2014 - 8 K 1727/11 GrE -) bestätigt und entschieden, dass die Übertragung eines Hofgrundstücks zur Abgeltung des Abfindungsergänzungsanspruchs nach § 13 Abs. 1 S. 2 HöfeO von dem Hoferben auf einen anderen Abkömmling des Hofübergebers (Miterben) weder nach § 3 Nr. 2 GrEStG noch nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist.
§ 3 Nr. 2 GrEStG