OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 14.07.2014
Kurzinfo LSt 5/2014

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 14.07.2014 (Kurzinfo LSt 5/2014) - DRsp Nr. 2014/80583

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 14.07.2014 - Aktenzeichen Kurzinfo LSt 5/2014

DRsp Nr. 2014/80583

Betriebsveranstaltungen: Änderung der BFH-Rechtsprechung zur 110-Euro-Freigrenze

Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen für die an einer Betriebsveranstaltung teilnehmenden Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil entsteht, mit Urteilen vom 16.05.2013 (Az. VI R 7/11 und VI R 94/10) fortentwickelt.

Zwar hat der BFH in diesen Entscheidungen seine ständige Rechtsprechung teilweise bestätigt. Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen seien erst bei Überschreitung der 110-Euro-Freigrenze als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen. Der Wert der den Arbeitnehmern zugewandten Leistungen könne anhand der Kosten geschätzt werden, die der Arbeitgeber seinerseits aufgewandt habe und die Kosten seien grundsätzlich zu gleichen Teilen sämtlichen teilnehmenden Personen zuzurechnen.