Nach Rdnr. 9 des BMF-Schreibens vom 10.01.2014 zur Anwendung des § 35a EStG sind bei Dienstleistungen, die sowohl auf öffentlichem Gelände als auch auf Privatgelände durchgeführt werden (z. B. Straßen- und Gehwegreinigung, Winterdienst) nur die anteiligen Aufwendungen für die Dienstleistungen auf dem Privatgelände begünstigt. Im Gegensatz dazu hat der BFH mit Urteil vom 20.03.2014,
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