Siehe BMF-Schreiben vom 22.8.2001, DokSt 3 §
Im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO ist auch darüber zu entscheiden, ob auf die fraglichen Einkünfte §
Zu den Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Modell i. S. des BMF-Schreibens v. 13.7.1992 in dem dort vorgesehenen Verfahren zu klären sind, gehört auch die Anwendung des §
FMS v. 11.9.2001, Az.: 32 - S 2118b - 1/73 - 40 707
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