OFD Nürnberg - Verfügung vom 06.07.1999
S 2150 a

OFD Nürnberg - Verfügung vom 06.07.1999 (S 2150 a) - DRsp Nr. 2008/83624

OFD Nürnberg, Verfügung vom 06.07.1999 - Aktenzeichen S 2150 a

DRsp Nr. 2008/83624

§ 162 AO Schätzungs aus Land- und Forstwirtschaft nach § 162 AO; hier: Übernormale Tierhaltung

Bei der Berechnung des Sondergewinns wegen übernormaler Tierhaltung sind für das Wj 1997/98 für den Überbestand folgende Mehrgewinne je Vieheinheit anzusetzen:

RinderhaltungZur Rinderhaltung gehören die Milchviehhaltung, die für die Milchviehhaltung notwendige Bestandsergänzung, die Erzeugung von Mastbullen sowie die gesamte Kälberaufzucht. 300 DM
Sauenhaltung mit Ferkelverkauf (Ferkelerzeugung) 1 350 DM
Erzeugung von Mastschweinen
aus eigener FerkelaufzuchtZu beachten ist, daß Zuchtschweine und Jungzuchtschweine zwar bei der Ermittlung der Vieheinheiten zu berücksichtigen sind, daß für sie jedoch kein Sondergewinn anzusetzen ist (vgl. Karte 23.2, Beispiel 2.2). 450 DM
aus Ferkelzukauf 0 DM
Erzeugung von Jungmasthühnern (mehr als 6 Durchgänge pro Jahr)