OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.01.2005
S 2300 - 19/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.01.2005 (S 2300 - 19/St 32) - DRsp Nr. 2008/88599

OFD Nürnberg, Verfügung vom 10.01.2005 - Aktenzeichen S 2300 - 19/St 32

DRsp Nr. 2008/88599

Zweifelsfragen zur Besteuerung der Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken durch beschränkt Steuerpflichtige nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 f EStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu aufgetretenen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der durch Art. 1 des Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes vom 21.12.1993 (BStBl 1994 I S. 50) eingeführten Vorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG wie folgt Stellung genommen:

1. Anwendungsbereich

Satz 1 der Neuregelung erfasst generell Veräußerungen einer inländischen Immobilie durch einen beschränkt Steuerpflichtigen im Rahmen eines Gewerbebetriebs. Dabei ist es gleichgültig, ob das Grundvermögen zu dem Betriebsvermögen eines schon bestehenden ausländischen Gewerbebetriebs gehört oder ob der Gewerbebetrieb erst durch den Handel mit Grundstücken entsteht. Satz 1 findet nicht nur auf natürliche Personen, sondern auch auf juristische Personen Anwendung. Satz 2 fingiert bei ausländischen vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften (ebenso wie § 8 Abs. 2 KStG bei inländischen) die Gewerblichkeit kraft Rechtsform.