OFD Nürnberg - Verfügung vom 15.06.2000
S 0321

OFD Nürnberg - Verfügung vom 15.06.2000 (S 0321) - DRsp Nr. 2008/85115

OFD Nürnberg, Verfügung vom 15.06.2000 - Aktenzeichen S 0321

DRsp Nr. 2008/85115

§§ 43 ff. EStG Vertretung bei der Erteilung von Freistellungsaufträgen

Im BMF-Schreiben v. 22.12.1999 IV D 6 - S 0321 - 18/99 wurde zu der Frage, ob sich Stpfl. bei der Erteilung von Freistellungsaufträgen vertreten lassen können, die Auffassung vertreten, dass aus § 150 AO keine Verpflichtung abgeleitet werden kann, einen Freistellungsauftrag eigenhändig zu unterschreiben; diese Vorschrift steht einer Vertretung bei der Erteilung von Freistellungsaufträgen nicht entgegen.