Zur Vorabinformation übersendet die OFD eine Ablichtung des neu ergangenen BMF-Schreibens vom 18.07.2000, mit dem die Finanzverwaltung Stellung bezieht zu den steuerlichen Folgerungen aus dem Urteil des BGH vom 27.09.1999, DStR S.
Die Stellungnahme der obersten Finanzbehörden ist mit einer auf den 31. Dezember 2000 befristeten - antragsbezogenen - Übergangsregelung verbunden. dies zu beachten. Das BMF-Schreiben wird demnächst im BStBl veröffentlicht sowie in die ESt-Kartei der OFD’n München/Nürnberg aufgenommen.
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