OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.01.2005
S 7100 - 620/St 43

OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.01.2005 (S 7100 - 620/St 43) - DRsp Nr. 2008/88537

OFD Nürnberg, Verfügung vom 25.01.2005 - Aktenzeichen S 7100 - 620/St 43

DRsp Nr. 2008/88537

Umsatzsteuer und Insolvenz; ; Geltendmachung von Umsatzsteuerforderungen und Aufrechnungsverbot

In der Frage, wie die festgesetzte Umsatzsteuer im Falle der Unternehmerinsolvenz im Erhebungsverfahren geltend zu machen ist, wird bei den Finanzämtern des OF-Bezirks bisweilen unterschiedlich verfahren. In der Vergangenheit kam es dadurch vermehrt zu ungerechtfertigten Umsatzsteuererstattungen an die Insolvenzmasse, obwohl eine Aufrechnungslage gegeben war. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bittet die OFD um Beachtung der nachstehenden Grundsätze.

1 Verhältnis von Insolvenzrecht zu Steuerrecht

Gem. § 251 Abs. 2 Satz 1 AO werden die Vorschriften der InsO durch das Steuerrecht nicht berührt und damit auch nicht eingeschränkt. Es gilt der Grundsatz „Insolvenzrecht geht vor Steuerrecht”.