In der Frage, wie die festgesetzte Umsatzsteuer im Falle der Unternehmerinsolvenz im Erhebungsverfahren geltend zu machen ist, wird bei den Finanzämtern des OF-Bezirks bisweilen unterschiedlich verfahren. In der Vergangenheit kam es dadurch vermehrt zu ungerechtfertigten Umsatzsteuererstattungen an die Insolvenzmasse, obwohl eine Aufrechnungslage gegeben war. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bittet die OFD um Beachtung der nachstehenden Grundsätze.
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