OLG Hamburg, vom 06.03.1984 - Aktenzeichen 2 WF 239/83
DRsp Nr. 1994/10117
Die Erklärung eines auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommenen geschiedenen Ehegatten, zur Erteilung der erbetenen Auskunft über Anfangs- und Endvermögen bereit zu sein, kann als Anerkenntnis die Verjährung der Ausgleichsforderung unterbrechen.