OLG Zweibrücken - 17.02.1992 (2 AR 12/90) - DRsp Nr. 1994/13662
OLG Zweibrücken, vom 17.02.1992 - Aktenzeichen 2 AR 12/90
DRsp Nr. 1994/13662
Die Familiengerichte sind zuständig sowohl für Entscheidungen über den Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 1613 Abs. 1BGB, als auch für Entscheidungen über den Schadensersatzanspruch wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung (hier: nach verspäteter Erstattung der infolge des begrenzten Realsplittings zu zahlenden Steuermehrbelastung). Ihre Zuständigkeit besteht in derartigen Fällen auch bezüglich der Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache.