OLG Zweibrücken, vom 25.10.1990 - Aktenzeichen 5 UF 203/89
DRsp Nr. 1994/13690
A. Hat ein unterhaltspflichtiger Vater nach der Scheidung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Rolle des Hausmannes übernommen und übt er daneben keine Erwerbstätigkeit aus, sind ihm fiktive Einkünfte zuzurechnen. B. Zur Unterhaltspflicht des geschiedenen Vaters, der in nichtehelicher Gemeinschaft die Rolle des Hausmannes übernommen hat, gegenüber einem volljährigen, studierenden Kind.
B. Zur Frage der fiktiven Einkommenszurechnung - vgl. LSK-FamR/Hannemann, § 1603BGB LS 57. Dem volljährigen Kind steht für den Monat des Eintritts seiner Volljährigkeit nicht der volle Betrag des Minderjährigenunterhalts zu - vgl. LSK-FamR/Hannemann, § 1612BGB LS 63.