Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken an andere Unternehmer für deren Unternehmen kann umsatzsteuerlich auch eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG darstellen. Nur soweit die Voraussetzungen für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht vorliegen, ergeben sich Möglichkeiten zum Verzicht auf die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a) UStG. Die Option kann auch hier auf einen (räumlich) abgrenzbaren Teil des veräußerten Grundstücks beschränkt werden (BFH v. 26.06.1996 - XI R 43/90).
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|