Orthopädische Schuhe/Gehhilfe-Rollatoren

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Orthopädische Schuhe/Gehhilfe-Rollatoren

Die orthopädische Zurichtung von vom Kunden mitgebrachten Konfektionsschuhen fällt nicht unter die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 52b der Anlage 2 zu § 12 UStG, da es sich um eine sonstige Leistung und nicht um die Lieferung von Schuhen handelt (BFH, Urt. v. 09.06.2005 - V R 50/02).

Umsätze mit Gehhilfe-Rollatoren sind laut BMF-Schreiben vom 11.08.2011 - IV D 2 - S 7227/11/10001 dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 52b der Anlage 2 zu § 12 UStG zu unterwerfen.