OVG Lüneburg - 02.07.1990 (5 T 54/89) - DRsp Nr. 1994/14074
OVG Lüneburg, vom 02.07.1990 - Aktenzeichen 5 T 54/89
DRsp Nr. 1994/14074
Auch wenn es wegen der langen Zeit, in der kein Kontakt zwischen dem Vater und seinem nichtehelichen Kind bestand, zu einer zwischenzeitlichen Entfremdung zwischen ihnen gekommen ist, kann es zum Wohle des Kindes dringend erforderlich sein, dem Vater ein Umgangsrecht einzuräumen.