OVG Münster - 16.03.1990 (24 A 2758/86) - DRsp Nr. 1994/14095
OVG Münster, vom 16.03.1990 - Aktenzeichen 24 A 2758/86
DRsp Nr. 1994/14095
a. Gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG umfaßt der notwendige Lebensunterhalt unter anderem die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens. In vertretbarem Umfang gehört zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens auch die Ausübung des Besuchs- und Umgangsrechts des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit dem eigenen Kind.b. Für die Besuche des Kindes, das bei seiner sorgeberechtigten Mutter an einem anderen Ort wohnt, kann der nichtsorgeberechtigte Vater die Fahrtkosten unter Umständen als sozialhilferechtlichen Bedarf geltend machen. Mit zunehmender Entfernung zwischen den beiden Wohnorten wird sich dann aber die Zahl der Besuche und die Länge der Besuchszeit ändern müssen.
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