Pauschalierende Land- und Forstwirte (§ 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c) UStG)

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Pauschalierende Land- und Forstwirte (§ 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c) UStG)

Land und Forstwirte, die ihre Umsätze nach Durchschnittssätzen gem. § 24 Abs. 1 UStG versteuern, gehören gem. § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c) UStG zur Gruppe der Schwellenerwerber.

Beispiel

Der pauschalierende Landwirt L aus Niedersachsen hat einmalig von einem Unternehmer aus Belgien Saatgut für 5.000 Euro erworben.

Der Erwerb des Saatguts erfüllt zwar die Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 UStG; da L jedoch gem. § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c) UStG zu der Gruppe der opaken bzw. atypischen Unternehmer gehört, liegt ein steuerbarer Erwerb durch L nicht vor.