UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 12 S. 1; RL 388/77/EWG ;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 30.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 3412/06
Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die Gesellschaft erbrachte Leistung; Erbringung einer der Steuer unterliegenden Leistung durch einen Unternehmer; Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz durch die Steuerbarkeit von Tauschvorgängen
BFH, Urteil vom 15.04.2010 - Aktenzeichen V R 10/08
DRsp Nr. 2010/11072
Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die Gesellschaft erbrachte Leistung; Erbringung einer der Steuer unterliegenden Leistung durch einen Unternehmer; Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz durch die Steuerbarkeit von Tauschvorgängen
1. § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG setzt für den Leistungsaustausch einen unmittelbaren, nicht aber einen inneren (synallagmatischen) Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt voraus. Dies gilt auch für Tausch und tauschähnliche Umsätze (§ 3 Abs. 12UStG).2. Ein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe liegt auch dann vor, wenn- eine Gesellschaft auf schuldrechtlicher Grundlage an ihre beiden Gesellschafter Leistungen gegen Entgelt erbringt und- ihr die beiden Gesellschafter in unmittelbarem Zusammenhang hiermit auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage Personal zur Verfügung stellen.3. Um eine Beistellung anstelle eines tauschähnlichen Umsatzes handelt es sich nur, wenn das vom jeweiligen Gesellschafter überlassene Personal ausschließlich für Zwecke der Leistungserbringung an den jeweiligen Gesellschafter verwendet wird.
Normenkette:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 12 S. 1; RL 388/77/EWG ;
Gründe
I.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.