I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs, dessen Umsätze nach Durchschnittsätzen besteuert wurden.
Daneben war er gemeinsam mit seiner Ehefrau Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die ein der Regelbesteuerung unterliegendes landwirtschaftliches Lohnunternehmen betrieb. Die GbR hatte aus dem Erwerb von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen.
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