R 26. VStR 1995

Fassung vom: 17.01.1995
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 17.01.1995

R 26. VStR 1995 Begriff des Gewerbebetriebs

R 26. Begriff des Gewerbebetriebs

VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )

1Gewerbebetrieb ist die selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit noch als bloße Verwaltung eigenen Vermögens anzusehen ist (§ 15 Abs. 2 EStG). 2 Die für die Ertragsteuern getroffene Entscheidung ist für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zu übernehmen. 3 Dies gilt auch in Fällen der Betriebsverpachtung und Betriebsaufspaltung.