R 28. VStR 1995

Fassung vom: 17.01.1995
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 17.01.1995

R 28. VStR 1995 Freie Berufe

R 28. Freie Berufe

VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )

1Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleich. 2 Das Vermögen, das der selbständigen Ausübung einer rein künstlerischen oder rein wissenschaftlichen Tätigkeit dient, gehört deshalb auch zum Betriebsvermögen.