Fassung vom: 21.12.1998
Außerkraft mit dem: 31.12.2008
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 21.12.1998

R 76 GewStR 1998 Rechtsbehelf im Zerlegungsverfahren

R 76 Rechtsbehelf im Zerlegungsverfahren

GewStR 1998 ( Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 )

Gegen einen Zerlegungsbescheid des Finanzamts und gegen einen Bescheid, durch den ein Antrag auf Zerlegung abgelehnt wird, können der Steuerpflichtige und die beteiligten Gemeinden Einspruch einlegen (§ 347 Abs. 1 AO).