R B 103.3 ErbStR2019
FNA: 611-8-2-2-19
Fassung vom: 16.12.2019
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 16.12.2019

R B 103.3 ErbStR2019 Schulden im Zusammenhang mit Grundstücken

R B 103.3 Schulden im Zusammenhang mit Grundstücken

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Schulden, die mit einem Betriebsgrundstück (> R B 99) in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind abzuziehen, soweit sie bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.