Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Der vertretene Unternehmer ist gem. § 22b Abs. 1 UStG auch im Fall der Bestellung eines Fiskalvertreters Träger von umsatzsteuerlichen Rechten und Pflichten. Der vertretene Unternehmer ist weiterhin berechtigt, Rechnungen auszustellen.
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