Rechte und Pflichten des Vertretenen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Rechte und Pflichten des Vertretenen

Der vertretene Unternehmer ist gem. § 22b Abs. 1 UStG auch im Fall der Bestellung eines Fiskalvertreters Träger von umsatzsteuerlichen Rechten und Pflichten. Der vertretene Unternehmer ist weiterhin berechtigt, Rechnungen auszustellen.