Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Dr. K. (im Folgenden: Schuldner). Er nimmt die Beklagte - soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung - auf Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 1.067,20 EUR wegen verspäteter Abgabe einer Drittschuldnererklärung in Anspruch.
Der Schuldner hielt als Kommanditist der Beklagten eine Einlage in Höhe von nominal 100.000 DM. Diese übertrug er an seine Tochter. Am 22. März 2002 wurde in der Gesellschafterversammlung der Beklagten die Liquidation und eine Schlussausschüttung beschlossen. Für die Tochter des Schuldners war ein Liquidationserlös von 61.000 EUR vorgesehen.
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