Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Voraussetzung für die Anwendung der Margenbesteuerung i.S.d. § 25 UStG ist, dass es sich um eine Reiseleistung handelt. Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Reiseleistung" enthält weder § 25 UStG noch Art. 306 -310 MwStSystRL. Abschn. 25.1 Abs.
![]() | Beförderung zu den einzelnen Reisezielen, Transfer, |
![]() | Unterbringung und Verpflegung, |
![]() | Betreuung durch Reiseleiter, |
![]() | Durchführung von Veranstaltungen. |
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