Restaurationsleistungen: Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (§ 3a Abs. 3 Nr. 3b UStG)

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Restaurationsleistungen: Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (§ 3a Abs. 3 Nr. 3b UStG)

Als Ort der Restaurationsleistung gilt der Ort, an dem die Dienstleistung tatsächlich erbracht wird, und zwar unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Privatperson ist. Bezüglich der Abgrenzung einer Restaurationsleistung (und damit einer sonstigen Leistung) von der Lieferung von Speisen und Getränken wird auf das Stichwort Regelbesteuerung verwiesen. Wenn die Abgabe von Speisen und Getränken während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn erfolgt, gilt die Regelung des § 3e UStG.