Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 17 Absatz 7 und 29 - Recht auf Vorsteuerabzug - Steuerrecht
EuGH, Urteil vom 14.09.2006 - Aktenzeichen Rs C-228/05
DRsp Nr. 2006/26519
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 17 Absatz 7 und 29 - Recht auf Vorsteuerabzug - Steuerrecht
»1. Artikel 17 Absatz 7 Satz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage verlangt von den Mitgliedstaaten zur Erfüllung der in Artikel 29 der genannten Richtlinie vorgesehenen Konsultationsverfahrensverpflichtung, den Beratenden Ausschuss für die Mehrwertsteuer darüber zu informieren, dass sie den Erlass einer von der allgemeinen Vorsteuerabzugsregelung abweichenden nationalen Maßnahme beabsichtigen, und diesem Ausschuss so weitreichende Informationen zu liefern, dass er diese Maßnahme in voller Kenntnis der Sachlage prüfen kann.
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