1. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Artikel 2 Absatz 1, 5 Absatz 1, 6 Absatz 1 und 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1, im Folgenden: Sechste Richtlinie).
2. Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der steuerlichen Einheit Levob Verzekeringen BV und OV Bank NV (im Folgenden: Levob) und dem Staatssecretaris van Financ_en (Staatssekretär für Finanzen) über die Zahlung von Mehrwertsteuer für verschiedene Vorgänge, zu denen der Erwerb von Software, ihre anschließende Anpassung an die Bedürfnisse von Levob, ihre Installierung und eine Schulung des Personals von Levob in ihrem Gebrauch gehören.
Rechtlicher Rahmen
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