1. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Artikel 6 Absatz 2 und 17 Absätze 1, 2 und 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 (ABl. L 102, S. 18) geänderten Fassung (im Folgenden: Sechste Richtlinie).
2. Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn Charles und Frau CharlesTijmens einerseits und dem Staatssecretaris van Financi_n andererseits über dessen Weigerung, dem Antrag der Eheleute auf Erstattung der gesamten Mehrwertsteuer stattzugeben, die sie für einen Ferienbungalow entrichtet haben, der während 87,5 % der Nutzungszeit vermietet und während 12,5 % dieser Zeit für den privaten Bedarf verwendet wurde.
Rechtlicher Rahmen
Gemeinschaftsrecht
3. Artikel 6 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie bestimmt:
Dienstleistungen gegen Entgelt werden gleichgestellt:
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