Sen.Fin Bremen - Erlass vom 28.02.2002
S 1300

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 28.02.2002 (S 1300) - DRsp Nr. 2008/84024

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 28.02.2002 - Aktenzeichen S 1300

DRsp Nr. 2008/84024

Änderungen der Kapitalertragsteuersätze auf Dividenden nach den Doppelbesteuerungsabkommen infolge des Steuersenkungsgesetzes

Durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000 wird das kstl. Anrechnungsverfahren grundsätzlich mit Wirkung ab dem VZ 2001 durch das so genannte Halbeinkünfteverfahren ersetzt (§ 34 Abs. 1 KStG n. F.). Bei abweichendem Wj wird das Halbeinkünfteverfahren allerdings erst ab dem VZ 2002 angewendet, wenn das erste im VZ 2001 endende Wj vor dem 1.1.2001 beginnt (§ 34 Abs. 1a KStG n. F.).

Das KStG enthält für den Übergang zum Halbeinkünfteverfahren eine Sonderregelung. Nach § 34 Abs. 10a i. V. mit Abs. 1 und 1a KStG n. F. ist das Anrechnungsverfahren letztmalig anzuwenden:

1. Für Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wj beruhen, und die in dem ersten Wj erfolgen, das in dem VZ endet, für den das KStG n. F. erstmals anzuwenden ist.

2. Für andere Ausschüttungen und sonstige Leistungen, die in dem Wj erfolgen, das dem in Nr. 1 genannten Wj vorangeht.