Sonstige Leistungen, die nicht an einem Wirtschaftsgut erbracht werden

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Sonstige Leistungen, die nicht an einem Wirtschaftsgut erbracht werden

Gemäß § 15a UStG kann Gegenstand einer Vorsteuerkorrektur auch eine sonstige Leistung sein, die nicht an einem Wirtschaftsgut erbracht wird.

Beispiele:

Beratungsleistungen (z.B. für ein Unternehmenskonzept, eine Produktkonzeption)

gutachterliche Leistungen

Anmietung eines Wirtschaftsguts

Patent, Urheberrechte, Lizenzen

bestimmte Computerprogramme

Werbeleistungen

Anzahlung für längerfristiges Mietleasing