FG Düsseldorf - Urteil vom 10.07.2013
5 K 3463/10 U
Normen:
UStG § 3 Abs. 1a; UStG § 3d Satz 2; UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b; UStG § 6a Abs. 1; UStG § 6a Abs. 1 Nr. 3; UStG § 6a Abs. 2; UStG § 6a Abs. 3; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 1a; UStDV § 17c Abs. 3; RL 2006/112/EG Art. 17 Abs. 3; RL 2006/112/EG Art. 138 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4; AO § 175 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
DStR 2014, 8

Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung - Verhinderung der Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland - Verletzung der Aufzeichnungspflichten nach § 17c Abs. 3 UStDV

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2013 - Aktenzeichen 5 K 3463/10 U

DRsp Nr. 2013/19181

Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung – Verhinderung der Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland – Verletzung der Aufzeichnungspflichten nach § 17c Abs. 3 UStDV

Die Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Verbringung einer dem Unternehmensvermögen zugeordneten Yacht nach Mallorca ist zu versagen, wenn der mit dem Lieferer identische Erwerber den innergemeinschaftlichen Erwerb der Yacht in Spanien nicht der Besteuerung unterworfen hat und keine Aufzeichnungen im Sinne des § 6a Abs. 3 i.V.m. § 17c Abs. 3 UStDV vorlegen kann. Verhindert der Steuerpflichtige die Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat durch das Unterlassen seiner Registrierung als Unternehmer in diesem Mitgliedstaat und die Nichtdeklarierung des dortigen Erwerbs, kann er sich nicht darauf berufen, dass trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststehe, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen. Der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer zur Vercharterung vorgesehenen Yacht ist gemäß § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG zu versagen, wenn eine durch objektive Anhaltspunkte belegte Gewinnerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Erwerbs nicht feststellbar ist.