Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung - Verhinderung der Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland - Verletzung der Aufzeichnungspflichten nach § 17c Abs. 3 UStDV
FG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2013 - Aktenzeichen 5 K 3463/10 U
DRsp Nr. 2013/19181
Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung – Verhinderung der Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland – Verletzung der Aufzeichnungspflichten nach § 17c Abs. 3UStDV
Die Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Verbringung einer dem Unternehmensvermögen zugeordneten Yacht nach Mallorca ist zu versagen, wenn der mit dem Lieferer identische Erwerber den innergemeinschaftlichen Erwerb der Yacht in Spanien nicht der Besteuerung unterworfen hat und keine Aufzeichnungen im Sinne des § 6a Abs. 3 i.V.m. § 17c Abs. 3UStDV vorlegen kann.Verhindert der Steuerpflichtige die Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat durch das Unterlassen seiner Registrierung als Unternehmer in diesem Mitgliedstaat und die Nichtdeklarierung des dortigen Erwerbs, kann er sich nicht darauf berufen, dass trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststehe, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1UStG vorliegen.Der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer zur Vercharterung vorgesehenen Yacht ist gemäß § 15 Abs. 1aUStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4EStG zu versagen, wenn eine durch objektive Anhaltspunkte belegte Gewinnerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Erwerbs nicht feststellbar ist.
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