I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Studentenwerk). Sie ist seit 1992 Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverbandes e.V. und hat die Aufgabe, für die Studenten und Studentinnen (Studenten) der ihr zugeordneten Hochschulen Dienstleistungen auf wirtschaftlichem, sozialem, gesundheitlichem und kulturellen Gebiet zu erbringen.
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