I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Rechtsnachfolger des TÜV. Dieser übernahm gegenüber verschiedenen Arbeitgebern in den Streitjahren (1993 bis 1995) u.a. sämtliche betriebsärztlichen Aufgaben nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl I, 1885).
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