Steuerberechnung

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Steuerberechnung

Grundsätzlich wird gem. § 16 Abs. 1 UStG die Steuer für die Summe aller Ausgangsumsätze im Besteuerungszeitraum berechnet. Die Summe der Vorsteuerbeträge im Besteuerungszeitraum wird gem. § 16 Abs. 2 UStG zum Abzug gebracht. Davon abweichend haben Fahrzeuglieferer gem. § 18 Abs. 4a UStG nur diesen einen Umsatz in einer Voranmeldung und einer Jahreserklärung anzugeben.