Steuerentstehung;

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Steuerentstehung

Die Steuer entsteht gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) UStG bei Anwendung der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 UStG in dem Zeitpunkt, in dem der Kraftomnibus in das Inland gelangt.