FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.02.2024
7 K 7004/22
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a;

Steuerfreiheit von Leistungen aus sogenannten Care-Plus-Verträgen als medizinische Leistungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.02.2024 - Aktenzeichen 7 K 7004/22

DRsp Nr. 2024/6516

Steuerfreiheit von Leistungen aus sogenannten Care-Plus-Verträgen als medizinische Leistungen

Hat der Betreiber eines medizinischen Versorgungszentrums, der an der integrierten Versorgung nach § 92b SGB XI und § 140a SGB V teilgenommen hat, in Erfüllung der übernommenen Pflichten aus sogenannten Care-Plus-Verträgen zur integrierten Versorgung wie im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung ärztliche Heilbehandlungen erbracht, sind diese Umsätze steuerfrei, da sie entweder eine medizinische Leistung gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG oder eine Nebenleistung zu dieser Leistung darstellen, die insofern das Schicksal der Hauptleistung teilt.

Tenor

Unter Änderung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2014, 2015 und 2020 und der Zinsbescheide dazu vom 19.03.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.12.2021 werden die Umsatzsteuer für die Jahre 2014 bis 2020 sowie die Zinsen dazu jeweils auf 0,00 € festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.