Steuermehrbetrag wegen fehlerhafter Rechnungen

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Steuermehrbetrag wegen fehlerhafter Rechnungen

Unternehmer U verpflichtet sich vertraglich, für Unternehmer A (kein Bauunternehmer) eine Lagerhalle auf dessen Firmengrundstück zu bauen. Es wird eine Anzahlung von 100.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf den Endpreis von 1.190.000 Euro vereinbart. U erteilt A eine Anzahlungsrechnung i.H.v. 119.000 Euro. 19.000 Euro Umsatzsteuer werden gesondert ausgewiesen.

Die durch U erstellte Endrechnung sieht wie folgt aus:

Erstellung einer Lagerhalle:

1.000.000 Euro

zzgl. MwSt

190.000 Euro

Summe

1.190.000 Euro

abzgl. bereits gezahlter

119.000 Euro

verbleiben

1.071.000 Euro

Im Übrigen sind die Anforderungen des § 14 Abs. 4 UStG in der Rechnung eingehalten.