Es ist stets der Regelsteuersatz gem. § 25a Abs. 5 Satz 1 UStG anzuwenden.
Praxistipp
Für Lieferungen von Gegenständen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, z.B. Bücher, kann es im Einzelfall günstiger sein, auf die Differenzbesteuerung gem. § 25a Abs. 8 Satz 1 UStG zu verzichten.
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