Steuerschuldnerschaft

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Steuerschuldnerschaft

Gemäß § 13b Abs. 5 Satz 9 UStG kommt die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nicht in Betracht, wenn die Differenzbesteuerung zulässigerweise auf die Lieferung eines in § 13b Abs. 2 Nr. 2, 7 oder 9-11 UStG genannten Gegenstands angewendet wurde.