Steuersubjekt (Unternehmer; § 2 UStG)

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

Steuersubjekt (Unternehmer; § 2 UStG)

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Hinweis

Eine Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn der Unternehmer mehrere gleichartige Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses vornimmt (BFH, Urt. v. 03.06.1954, BStBl III, 238).

Die Unternehmereigenschaft ist nicht auf natürliche oder juristische Personen beschränkt. Auch zivilrechtlich nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse können umsatzsteuerliche Rechtssubjekte und damit Unternehmer sein.

Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmens. In den Rahmen des Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte, die den eigentlichen Gegenstand des Unternehmens bilden, sondern auch die Hilfs- und Nebengeschäfte (Abschn. 2.7 Abs. 2 UStAE).

Hinweis