Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning |
Ein tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht. Gegenstand einer derartigen sonstigen Leistung kann jedes positive Verhalten, Dulden und Unterlassen sein.
Die Rechtsfolgen aus einem tauschähnlichen Umsatz sind identisch mit denen des Tauschs.
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